- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Was ist ein P-Konto?
Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung Pfändungsschutz, ohne dass Sie vorher zum Gericht gehen müssen. Jeder Kontoinhaber kann bei seinem Kreditinstitut beantragen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf allerdings nur ein Konto als P-Konto führen.
Bei folgenden Voraussetzungen kann Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden:
- Sie führen bereits ein Girokonto bei uns, welches allein auf Ihren Namen lautet.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber keine direkte Kontoneueröffnung als
P-Konto vor. - Sie führen bei keiner anderen deutschen Bank ein P-Konto.
- Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto zusammen mit einer anderen Person
führen, kann dieses Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.
Der Leistungsumfang des Pfändungsschutzkontos
- Bareinzahlungen im Inland
- Barauszahlungen im Inland
- Überweisungen
- Kartenzahlungen mit der girocard
- Online-Banking
Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Pfändungsschutzkontos.
Ggf. weitere Bescheinigungen über erhöhte Pfändungsfreibeträge
Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines P-Kontos.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, füllen dann alle Formulare vollständig aus und geben diese in einer Filiale Ihrer Volksbank Aller-Weser eG ab.